Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung"
Die größte Hürde für Mütter und Väter bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit stellen fehlende Kinderbetreuungsangebote dar - oder unflexible, die dem Bedarf nicht entsprechen.
Richtlinien:
Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm für betriebliche Kinderkrippen gem. §§ 23, 44 BHO aufgelegt. Für die Jahre 2008 bis 2010 werden 50 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfond für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt, um einen Beitrag für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Deutschland zu leisten.
Ziel ist:
- ein flexibles Betreuungsangebot, dass auf die spezifischen Bedürfnisse berufstätiger Eltern und ihrer Arbeitgeber abgestimmt wird.
- Die Förderung der frühen Rückkehr aus der Elternzeit und somit geringere Fluktuation und Einstellungskosten für den Betrieb.
- Die Steigerung der Leistungsfähigkeit, Motivation und Loyalität der Mitarbeiter und damit weniger Fehlzeiten und Stress.
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- ein flexibles Betreuungsangebot, dass auf die spezifischen Bedürfnisse berufstätiger Eltern und ihrer Arbeitgeber abgestimmt wird.
Das 'Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung' können Betriebe unabhängig von Ihrer Größe nutzen aber auch Kooperationen von Unternehmen. Ausgenommen sind Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen.
Gefördert werden:
- zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder bis zum 3. Geburtstag in neuen und bestehenden Einrichtungen (In Ausnahmefällen sind auch Geschwisterkinder zwischen 3-6 Jahren förderfähig).
- Gruppen in Voll- oder Teilzeitbetreuung mit wenigstens sechs Betreuungsplätzen (in begründeten Fällen auch kleinere Gruppen).
- 50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten.
- höchstens zwei Jahre.
Zuwendungsvoraussetzung ist:
- die gesicherte Kofinanzierung durch die beteiligten Unternehmen sowie gegebenenfalls durch Elternbeiträge, Eigenmittel des Trägers oder sonstige Drittmittel.
- ein Konzept für die weitere Finanzierung der Betreuungsplätze nach Ende der Förderung
- dass die Betriebskosten nicht anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert werden (kein Kitagutschein in diesen 2 Jahren)
Antragsverfahren:
- Kooperationsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und SterniPark e.V
- SterniPark e.V. stellt den Antrag an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Weitere Informationen erhalten sie unter
www.erfolgsfaktor-familie.de oder
direkt in der Geschäftstelle von SterniPark e.V.